Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eine Verstärkung der Offenlegungspflicht von Nachhaltigkeitsinformationen und der Festlegung von einheitlichen Berichtsstandards vorgesehen. Dieser Entwicklung in der EU liegt der European Green Deal, welcher die gesamten Nachhaltigkeitsziele der EU umfasst und somit eine richtungsweisende Grundlage für die weitere Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, zugrunde.
Die neuen Regelungen sind für Aktiengesellschaften sowie für Großunternehmen bereits mit Jänner 2024 bzw. mit Jänner 2025 verpflichtend umzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen, welche von öffentlichem Interesse sind, sowie firmeneigne Versicherungsunternehmen ist die Nachhaltigkeits-berichterstattung für Geschäftsjahre beginnend mit Jänner 2026 verpflichtend umzusetzen.