Ingenieurbüro Ortner e.U.

 

Dipl.-Ing. Christoph Ortner

 

Ingenieurbüro für Verfahrens- u. Umwelttechnik

Behördenmanagement / Genehmigungsverfahren

Im Genehmigungsverfahren gibt es gesetzliche Forderungen, die für einen reibungslosen Ablauf von höchster Relevanz sind. Je nach Gesetzesmaterie benötigt es verschiedenste Unterlagen, die im Vorhinein bei der Genehmigungsbehörde einzubringen sind. 

Aber auch nach Vorliegen von Genehmigungsbescheiden gibt es verschiedene Pflichten, die vom Betreiber einer Betriebsanlage einzuhalten sind. 

  • Erstellung von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren

  • Begleitung und Unterstützung im Genehmigungsverfahren

  • Abstimmungen mit Behörden

  • Koordination von Gutachtern / Amtssachverständigen

  • Überprüfung nach §82b Gewerbeordnung

  • Gutachtertätigkeiten

  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Abfallmanagement / Abfallbeauftragter

Im Abfallwirtschaftsgesetz - AWG - gibt es eine Vielzahl an Forderungen für Unternehmen. Zum Beispiel ist im §11 AWG 2002 geregelt, dass Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiter einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten (intern oder extern) bestellen und der Behörde melden müssen.

Weiters ist darin geregelt, dass Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen und spätestens alle 7 Jahre aktualisieren müssen.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anderer gesetzlicher Bestimmungen, die Betriebsinhaber zu berücksichtigen haben. 

  • Übernahme der Agenden zum Abfallbeauftragten

  • Erstellung Abfallwirtschaftskonzept

  • Optimierung des Abfallmanagements im Betrieb / Sortieranalysen

  • Erstellung von Feststellungsanträgen

  • Einstufung von Abfällen gem. Abfallverzeichnisverordnung

  • Genehmigungsverfahren gem. §24a und §37 AWG

  • Ausbildung zum Abfallbeauftragten

  • Durchführung der gesetzlichen Meldepflichten wie z.B. Abfallbilanz

  • Beantragung von Notifizierungen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung

Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft

Unter Arbeitsschutz versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziel haben. Der Arbeitsschutz ist wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und -Verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutz-gesetz (ASchG).

Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die ArbeitnehmerInnen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Die  Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Diese gilt einerseits für die Arbeitsplätze sowie für Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.

Um das Ganze fachlich richtig erledigen zu können, sind Präventivfachkräfte zu bestellen. Das sind z.B. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen sowie andere für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Fachkräfte. 

  • Übernahme der Agenden zur Sicherheitsfachkraft / Fachkraft für Arbeitssicherheit (DE)

  • Erstellung der Arbeitsplatzevaluierung / Gefährdungsbeurteilung

  • Evaluierung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen

  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gem. VEXAT

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen

  • Durchführung von wiederkehrenden Sicherheitsunterweisungen

  • CE-Erklärung bei verketteten Anlagen

  • Leitung Arbeitsschutzausschuss

  • Überwachung von Prüfpflichten

  • Beratung von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen

  • Durchführung von Sicherheitsaudits

  • Beratung und Unterstützung von Sicherheitsfachkräften

Managementsysteme / interner und externer Auditor

Managementsysteme bezeichnen die Art und Weise, wie sich Unternehmen in ihren Strukturen und Abläufen organisieren, um systematisch zu handeln, Abläufe sicherzustellen und geplante Ergebnisse zu erreichen. Moderne Managementsysteme folgen dabei meist dem PDCA-Zyklus der Planung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung.

Ein wirksames Managementsystem basiert auf strukturierten und optimierten Prozessen. So wird durch klare Regeln, Rollen und Abläufe die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Organisation gesteuert.

Managementsysteme können in allen Branchen und Bereichen zum Einsatz kommen, ganz gleich, welche Ziele erreicht werden sollen. 

Moderne Managementsysteme nach ISO-Normen folgen einer gleichen Struktur, der sogenannten High Level Structure, decken aber unterschiedliche Aspekte ab. Am weitesten verbreitet sind die Normen ISO 9001 - Qualitätsmanagementsystem, ISO 14001 - Umweltmanagementsystem, ISO 45001 - Sicherheitsmanagementsystem und ISO 50001 - Energiemanagementsystem.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anderer Systeme.

  • Integration der angeführten Managenemtsysteme (ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 u. ISO 50001)

  • Durchführung interner und externer Audits

  • Erstellung einer Prozessdokumentation sowie von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

  • Beratung der obersten Leitung

  • Erstellung einer Managementbewertung / Management Review

  • Kennzahlenbildung

  • Definition von Zielen und Programmen

  • Aufbau eines Rechtsregisters

Gefahrgut / Gefahrgutbeauftragter

Als gefährliche Güter oder Gefahrgut werden bestimmte Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, die wegen ihrer Eigenschaften beim Transport das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, Sachen oder die Umwelt gefährden können.

Es gibt zahlreiche Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene, im Luft- und im Wassertransport, z. B. hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Zweck der zahlreichen Vorschriften ist eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) sowie genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr), damit im Unglücksfall dieser als Gefahrgutunfall erkannt und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können.

  • Übernahme der Agenden zum Gefahrgutbeauftragten

  • Aufbau einer gesetzeskonformen Gefahgutabwicklung

  • Unterweisung der an der Gefahrgutabwicklung beteiligten Personen

  • Einstufung der Gefahrgüter

  • Überprüfung von Transporteinheiten (z.B. LKWs), Verpackungen, Einstufung, etc.

  • Beratung der Geschäftsleitung

  • Erstellung des Gefahrgutjahresberichtes

Nachhaltigkeitsmanagement / Berichterstattung

Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eine Verstärkung der Offenlegungspflicht von Nachhaltigkeitsinformationen und der Festlegung von einheitlichen Berichtsstandards vorgesehen. Dieser Entwicklung in der EU liegt der European Green Deal, welcher die gesamten Nachhaltigkeitsziele der EU umfasst und somit eine richtungsweisende Grundlage für die weitere Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, zugrunde.

Die neuen Regelungen sind für Aktiengesellschaften sowie für Großunternehmen bereits mit Jänner 2024 bzw. mit Jänner 2025 verpflichtend umzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen, welche von öffentlichem Interesse sind, sowie firmeneigne Versicherungsunternehmen ist die Nachhaltigkeits-berichterstattung für Geschäftsjahre beginnend mit Jänner 2026 verpflichtend umzusetzen.

  • Unterstützung / Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes

  • Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems

  • Durchführung interner Audits

  • Erstellung einer Prozessdokumentation 

  • Kennzahlenbildung

  • Definition von Zielen und Programmen

Brandschutz / Brandschutzbeauftragter

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung und der Brandausbreitung sowie der Sicherung der Flucht- und Rettungswege. Brandschutz ist unverzichtbar für Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer und wichtig für den Erhalt der Arbeitsplätze. 

Betriebe haben viele gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf Brandschutz umzusetzen. Auch Versicherungen fordern heuzutage Maßnahmen, um Brände zu verhindern bzw. Brände frühzeitig erkennen und löschen zu können. Auch geeignetes Brandschutzpersonal ist, je nach Betriebsgröße, im Betrieb notwendig. 

  • Übernahme der Agenden zum Brandschutzbeauftragten

  • Erstellung von Brandschutzgutachten / Brandschutzkonzepten

  • Löschwasserbedarfsermittlung / Löschwasserrückhaltekonzept

  • Brandlastermittlungen

  • Brandschutzordnung

  • Evakuierungspläne