Als gefährliche Güter oder Gefahrgut werden bestimmte Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, die wegen ihrer Eigenschaften beim Transport das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, Sachen oder die Umwelt gefährden können.
Es gibt zahlreiche Regelungen und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße, Schiene, im Luft- und im Wassertransport, z. B. hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Zweck der zahlreichen Vorschriften ist eine sichere Abwicklung der Gefahrguttransporte (Unfallvermeidung) sowie genaue und schnelle Information der Rettungskräfte (Feuerwehr), damit im Unglücksfall dieser als Gefahrgutunfall erkannt und schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen werden können.