Unter Arbeitsschutz versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziel haben. Der Arbeitsschutz ist wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der ArbeitnehmerInnenschutzgesetze und -Verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutz-gesetz (ASchG).
Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die ArbeitnehmerInnen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Diese gilt einerseits für die Arbeitsplätze sowie für Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.
Um das Ganze fachlich richtig erledigen zu können, sind Präventivfachkräfte zu bestellen. Das sind z.B. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen sowie andere für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Fachkräfte.