Im Abfallwirtschaftsgesetz - AWG - gibt es eine Vielzahl an Forderungen für Unternehmen. Zum Beispiel ist im §11 AWG 2002 geregelt, dass Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiter einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten (intern oder extern) bestellen und der Behörde melden müssen.
Weiters ist darin geregelt, dass Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen und spätestens alle 7 Jahre aktualisieren müssen.
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl anderer gesetzlicher Bestimmungen, die Betriebsinhaber zu berücksichtigen haben.